Erfordernisse für das Ansuchen als NLP-Lehrtrainer*in nach ÖDV-NLP

  • Kopien der Zertifikate der abgeschlossenen Ausbildungen: NLP-Practitioner, NLP-Master und NLP-Trainer*in
  • Mindestens 3 Jahre NLP-Erfahrung seit Beginn der NLP-Practitioner Ausbildung
  • 20 Stunden Einzel-Coaching/Therapie bei einem/einer qualifizierten NLP-Anwender*in (mindestens Lehrtrainer*in, Master Coach oder NLP-Berater*in)
  • Erfolgreiche Assistenz bei einer NLP-Practitioner Ausbildung, einer NLP-Master Ausbildung und einer NLP Trainer*innen Ausbildung (deren Standards jeweils den Ausbildungsstandards des ÖDV-NLP bzw. DVNLP entsprechen)
  • Nachweis über die Teilnahme am Einführungs-Workshop des ÖDV-NLP
  • Qualifizierte Nachweise über 500 Stunden Unterrichtserfahrung (mindestens 6 Teilnehmende pro Training) (z.B. in der Erwachsenenbildung, innerbetrieblichen Weiterbildung, Schulen etc.) (mindestens 40 % der Unterrichtsstunden müssen in den letzten 10 Jahren durchgeführt worden sein)
  • Nachweis von mindestens 50 Stunden Auseinandersetzung mit psychologischer Literatur, relevant für NLP
  • Nachweis von 150 Stunden Fortbildung in Bereichen der humanistischen Psychologie oder Psychotherapie
Die Unterlagen sind in Kopie beim Ausbildungsgremium einzureichen und werden von diesem geprüft.
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